Von Anschaffung einer Immobilie für den Vermögensaufbau bis zum Thema der steuerlichen Liebhaberei, von der Vermietung einer Vorsorgewohnung bis zur Veräußerung beraten wir unsere Klientinnen und Klienten steuerrechtlich. Selbstredend bedenken wir dabei sämtliche Sondertatbestände – ob Hauptwohnsitz, Herstellerbefreiung oder steuerliches Altvermögen – und stehen mit unserem Know-how parat.